Bestattungsvorsorgeregelung für sich selbst oder Ihre Angehörigen

 

Über die eigene Beerdigung zu sprechen fällt schwer.

Doch im Todesfall ist es für die trauernden Angehörigen eine Erleichterung IHREN Wünschen zu entsprechen und zu wissen, was zu tun ist.

Mit einem Bestattungsvorsorgevertrag können Sie schon zu Lebzeiten alles regeln ( z. B. die Auswahl der Bestattungsart Erd-, Feuer,- Baum-Friedwald und Seebestattungen und der Ort).

Sie sichern Ihre Familie und Ihre Angehörigen finanziell ab, damit diese nicht die Belastung der Bestattungspflicht tragen müssen.

 

Bestattungspflichtige Personen sind nach Bestattungsgesetz der jeweiligen Länder:

  1. Ehepartner/in
  2. eingetragene Lebenspartner/in
  3. volljährige Kinder
  4. Eltern
  5. Geschwister
  6. Sorgeberechtigten
  7. Erben

 

 

Hierzu biete ich Ihnen folgende Möglichkeiten:

  • ich bin von der Berliner Sparkasse bevollmächtigt, auf IHREN Namen, für sich selbst oder Ihren Angehörigen (od. betreute Person), ein Kündigungsgeldkonto für Bestattungskosten (Sperrkonto) zu eröffnen 
  • die Abtretung der Sterbegeldversicherung Ihrer Wahl